Wichtiger Hinweis zur Abrechnung:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei meiner Praxis um eine reine Privatpraxis handelt. Ich kann ausschließlich Patientinnen und Patienten mit privater Krankenversicherung oder Selbstzahler behandeln. Nach vielen Jahren in der kassenärztlichen Versorgung habe ich meine Kassenzulassung abgegeben und an einen Nachfolger weitergereicht. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist daher nicht mehr möglich.